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Bundesmittel für Sicherheitskosten nicht ausreichend

Nach dem Beschluss des Bundesrates, sich an den Sicherheitskosten für Minderheiten, die besonders gefährdet sind, mit bis zu 500‘000 Franken pro Jahr zu beteiligen, hat die Zentralpräsidentin der GSI der Vorsteherin des EJPD mitgeteilt, dass dies aus Sicht der GSI nur ein erster Schritt sein könne.

(Eintrag ergänzt am 1. November 2019)

Der Bundesrat hat am 9. Oktober eine Verordnung verabschiedet, die «Minderheiten, die besonders gefährdet sind, zum Ziel von Terrorismus oder gewalttätigem Extremismus zu werden», worunter namentlich die jüdischen Gemeinschaften fallen, eine finanzielle Beteiligung von bis zu 500‘000 Franken pro Jahr zur Unterstützungen für bauliche, technische und organisatorische Sicherheitsmassnahmen zusichert. Zuständig ist das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD).

Als ob es noch eines Beweises für die Notwendigkeit dieser Unterstützung bedurft hätte, beging ein junger deutscher Rechtsextremer in Halle (Saale) im deutschen Bundesland Sachsen-Anhalt –  zufällig am Tag der Bundesratssitzung, an Jom Kippur, dem höchsten jüdischen Feiertag, dies nun allerdings nicht zufällig – einen glücklicherweise misslungenen Terroranschlag auf die dortige, wegen des Feiertages voll besetzte Synagoge. Allerdings tötete der Attentäter zwei Passanten.

Terroranschläge sind auch in der Schweiz zu befürchten

Terroranschläge auf Juden und jüdische Einrichtungen werden seit Jahren in aller Welt begangen, und es ist zu befürchten, dass es nur eine Frage der Zeit ist, bis so ein Angriff auch in der Schweiz versucht werden wird. Antisemitische Angriffe auf Juden bis hin zu physischer Gewalt sind in der Schweiz bereits wiederholt begangen worden. Der Antise-mitismus zeigt sich auch in unserem Land zunehmend offener.

Der Staat ist für Sicherheit seiner Bürger verantwortlich – ungeachtet der Ethnie und Religion. Umso erstaunlicher, dass sich der Bund und zum Teil die Kantone, die primär für die Sicherheitsbelange zuständig sind, bis jetzt um die Verantwortung drückten, wenn es um die jüdischen Mitbürger ging. Noch im November 2017 vertrat der Bundesrat die Meinung, die jüdische Gemeinschaft solle eine Stiftung gründen und selbst für die Sicherheitskosten aufkommen (wie sie dies bisher musste).

GSI: «Unterstützung des Bundes kann nur erster Schritt sein»

Mitte Oktober teilte die Zentralpräsidentin der Gesellschaft Schweiz-Israel (GSI), Corina Eichenberger-Walther, der Vorsteherin des EJPD, Bundesrätin Karin Keller-Suter, mit, dass die vom Bundesrat beschlossene finanzielle Unterstützung aus der Sicht der GSI nur ein erster Schritt sein könne. Die Gesellschaft gehe davon aus, dass der Bundesrat nach dem Anschlag von Halle eine neue Beurteilung der Bedrohungslage vornehmen und zur Überzeugung gelangen werde, dass die in Aussicht gestellten Mittel nicht ausreichend seien.

Die GSI-Präsidentin betonte gegenüber der Justizministerin, dass die jüdischen Frauen, Männer und Kinder in unserem Land sicher sein müssen. Es dürfe nicht geschehen, dass sie ihre Heimat Schweiz verlassen wollen, weil sie sich nur noch in Israel sicher fühlen. (Siehe nebenstehende PDF-Datei)

Bundesrätin Keller-Suter schrieb in ihrer Antwort u.a.: «Der Bundesrat ist überzeugt, dass mit der (…) Verordnung (…) ein erster Beitrag für den besseren Schutz bedrohter Minderheiten geleistet wird. (…) Nach diesen ersten Ausschreibungen werden wir die Wirksamkeit der Verordnung gemeinsam mit unseren Partnerbehörden und dem SIG einer ersten Überprüfung unterziehen.» (Siehe nebenstehende PDF-Datei)

Unter dem Titel «Sicherheit light» befasste sich auch die jüdische Wochenzeitung tachles in ihrer Ausgabe vom 25. Oktober mit diesem Thema.
(RK)