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Bundesrat soll nochmals über die Bücher gehen und im Sinne einer UN-Menschenrechtsrat-Motion handeln

Angesichts des Austritts der USA aus dem UN-Menschenrechtsrat würde es die Gesellschaft Schweiz-Israel (GSI) begrüssen, wenn der Bundesrat eine Neubeurteilung seiner Antwort auf die von Nationalrat Hans Ulrich Bigler eingereichte Motion vornimmt.

In ihr forderten der Motionär und 19 Mitunterzeichnende den Bundesrat auf, im UN-Menschenrechtsrat die Abschaffung von «Item 7» zu beantragen. «Item 7» ist das ständige Traktandum der Sitzungen des UN-Menschenrechtsrats, in dem allein angebliche Menschenrechtsverletzungen Israels behandelt werden. Solche aller anderen Staaten werden in Traktadum 4 behandelt. Der Bundesrat hatte Ablehnung der Motion beantragt. Der Nationalrat lehnte diese denn auch mehrheitlich ab. Nachdem die EU, aber auch europäische Regierungen nach dem Entscheid der USA die Notwendigkeit einer «inneren Reform» des UN-Menschenrechtsrats betonten, wäre ein entsprechender Antrag der Schweiz ein konstruktiver Schritt in diese Richtung. Der Bundesrat sollte ihn nun aus eigenem Antrieb einbringen.

Motion 17.3819, NR Hans-Ulrich Bigler

 

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