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Bundesrat will Aktivitäten und Verbot von Hisbollah prüfen

Die Aktivitäten der schiitisch-islamistischen Hisbollah in der Schweiz sollen untersucht – und ein Verbot geprüft werden. Der Bundesrat ist bereit zwei Postulate von Nationalrätin Marianne Binder (CVP AG) und Nationalrat Gerhard Pfister (CVP ZG) anzunehmen und einen Bericht zu erstellen. Das Parlament wird voraussichtlich in der Herbstsession über die Vorstösse entscheiden.

Die schiitisch-islamistische Hisbollah im Libanon ist aus zwei Gründen bekannt: Einerseits als Terrororganisation, die mit allen Mitteln (Raketenangriffe, Sprengstoffanschläge usw.) den Staat Israel bekämpft, und andererseits als Mitglied in der libanesischen Regierung. Letzeres bewog die Schweiz bis jetzt, den sogenannten politischen Flügel nicht auszugrenzen. Zudem beschlossen Bundesrat und Parlament, Organisationen wie die Hisbollah oder die Hamas nur dann zu verbieten, wenn sie auf einer UNO-Verbotsliste stehen. Entsprechend hatte der Nationalrat im Jahr 2018 ein Postulat von Christian Imark (SVP SO) abgelehnt, das die Hamas verbieten oder als Terrororganisation einstufen wollte.

Kursänderung des Bundesrates?

Nachdem Deutschland jegliche Aktivitäten der Hisbollah Ende April 2020 verboten hatte, reichten die beiden CVP-Nationalräte Marianne Binder und Gerhard Pfister in der Sommersession 2020 zwei Postulate ein:

«Bericht über die Aktivitäten der schiitisch-islamistischen Hisbollah in der Schweiz» 

«Betätigungsverbot der Hisbollah in der Schweiz»

Der Bundesrat ist nunmehr bereit, die beiden Vorstösse entgegenzunehmen und in einem gemeinsamen Bericht zu bearbeiten. Mit Blick auf die Argumentation zum Postulat Imark kommt diese Bereitschaft einer Kursänderung gleich, weil auch die Landesregierung den Vorstoss damals ablehnte. Und auch im Parlament ist keine Opposition gegen die Prüfaufträge ersichtlich. Aktuell werden die Vorstösse nicht bekämpft.

Bleibt noch die Frage, zu weichem Zeitpunkt das Parlament über die Postulate befindet. Unbestrittene Vorstösse werden in einem vereinfachten Verfahren, ohne Diskussion beschlossen. Sie werden paketweise traktandiert. Der Entscheid darüber fällt in der letzten Woche der Herbstsession, die vom 7. - 25. September 2020 dauert.

Hisbollah-Verbot in Deutschland

Am 30. April 2020 erliess der deutsche Bundesinnenminister Horst Seehofer ein Verbot sämtlicher Aktivitäten der Hisbollah. «Eigentlich war die libanesische Hisbollah, die <Partei Gottes>, in Deutschland bereits verboten – zumindest in Teilen. Ihr <militärischer Arm> gilt in der Europäischen Union seit 2013 als Terrororganisation. Denn die Hisbollah wird für zahlreiche Anschläge auf israelische, amerikanische und jüdische Ziele verantwortlich gemacht. Der politische oder zivile Arm der Organisation aber, bestehend aus Kulturvereinen, Stiftungen und Moscheen, ist in vielen Staaten nicht verboten. Dazu zählte bislang auch die Bundesrepublik, erklärt die deutsche Tagesschau im Bericht zum Verbot.

Mit dem Verbot im nördlichen Nachbarland steigt in der Schweiz die Befürchtung, dass die Aktivitäten der Hisbollah in die Schweiz verlagert werden könnten. Beide Postulate im Nationalrat referenzieren denn auch auf das Verbot in Deutschland und verlangen Abklärungen der Sicherheitsbehörden in der Schweiz. Nationalrätin Marinane Binder will unter anderem wissen, ob der Hisbollah zugerechnete Personen in der Schweiz bekannt sind, ob im Blick auf die Bekämpfung von Geldwäscherei die Hisbollah aufgefallen ist oder ob islamischen Organisationen in der Schweiz Kontakte zur Hisbollah pflegen. Nationalrat Gerhard Pfister will konkret, dass ein Betätigungsverbot der Terrororganisation geprüft wird.
(HO)

Chronologie

Artikel der GSI als die Vorstösse vom Nationalrat überwiesen wurden