Skip to main navigation Zum Hauptinhalt springen Skip to page footer

Die Gesellschaft Schweiz-Israel (GSI) zum Antrag des Chefanklägers beim Int. Strafgerichtshof (IStGH)

Chefankläger Karim Asad Ahmad Khan beantragt beim IStGH Haftbefehle gegen die israelischen Regierungsmitglieder Benjamin Netanjahu und Joaw Galant, sowie gegen die Hamas-Terrorführer Yahya Sinwar, Mohammed Deif und Ismail Haniya.

Chefankläger Karim Asad Ahmad Khan beantragt beim IStGH Haftbefehle gegen die israelischen Regierungsmitglieder Benjamin Netanjahu und Joaw Galant, sowie gegen die Hamas-Terrorführer Yahya Sinwar, Mohammed Deif und Ismail Haniya. Die GSI stellt fest, dass das Gericht den Anträgen noch nicht stattgegeben hat, auch wenn in zahlreichen Medien der Eindruck erweckt wird, das sei schon geschehen. Völlig unpassend ist die häufige mediale Titelsetzung, die den Eindruck erweckt, es liege allein ein Antrag gegen den israelischen Ministerpräsidenten vor. Nach Ansicht der GSI hätten Haftbefehle gegen die Terrorführer unmittelbar nach dem Hamas-Massaker vom 7. Oktober 2023 ergehen sollen. Dass erst jetzt, nach über 7 Monaten, eine Anklage gegen die Hamas-Führer beantragt wird, ist nicht erklärbar. Noch unverständlicher ist, dass das Massaker der Terrororganisation Hamas, die Israel vernichten will, gleichgesetzt wird mit Israels legitimen Recht auf Selbstverteidigung und Bekämpfung des terroristischen Aggressors. Unakzeptabel ist schliesslich, dass Israel als souveräner und demokratischer Rechtsstaat auf die gleiche Stufe gestellt wird wie eine Terrororganisation.

Feedback oder Kritik?

Haben Sie Fragen zu dieser Nachricht? Oder ist uns ein Fehler unterlaufen? Gerne nehme wir Ihr Feedback entgegen oder stellen uns Ihrer Kritik.

Mail