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Die wichtigsten Anliegen der Gesellschaft Schweiz-Israel

Aufhebung von «Item 7» auf der ständigen Traktandenliste des UN-Menschenrechtsrates — Betätigungsverbot für Hisbollah in der Schweiz — Subventionen an palästinensische NGOs. Wie kam die Zusammenarbeit mit ihnen zustande? — Abstimmungsverhalten der Schweiz in UN-Organisationen

Aufhebung von «Item 7» auf der ständigen Traktandenliste des UN-Menschenrechtsrates

An jeder ordentlichen Session des UN-Menschenrechtsrates wird unter Traktandum 7 über Menschenrechtsverletzungen Israels debattiert. Menschenrechtsverletzungen in allen anderen Staaten der Welt werden unter Traktandum 4 verhandelt. Die Debatte unter Traktandum 7 kann einen bis zwei Tage dauern. Traktandum 4 nimmt hingegen nur wenige Stunden in Anspruch. 2017 reichten Nationalrat Hans Ulrich Bigler und andere eine Motion  ein, die den Bundesrat aufforderte, in der UNO auf Aufhebung von Item 7 zu drängen. Der Vorstoss wurde vom Bundesrat und der Mehrheit des Nationalrates abgelehnt. Die GSI tritt dafür ein, dass in dieser Sache erneut Anstrengungen unternommen werden.

Betätigungsverbot für Hisbollah in der Schweiz

Die GSI unterstützt das am 19. Juni 2020 von Nationalrat Gerhard Pfister und zehn Mitunterzeichnenden eingereichte Postulat, in dem das Betätigungsverbot für die Hisbollah verlangt wird. Ebenso unterstützt sie das Postulat von Nationalrätin Marianne Binder vom 17. Juni 2020, in dem ein Bericht über die Aktivitäten der Hisbollah verlangt wird.

Subventionen an palästinensische NGOs. Wie kam die Zusammenarbeit mit ihnen zustande?

Über Jahre versuchte die GSI in Erfahrung zu bringen, welche palästinensischen Nichtregierungsorganisationen (NGOs) wie viel Geld erhielten. Alle Versuche wurden mit nichtssagenden Antworten bedient. Es gelang nicht, Transparenz über den finanziellen Rahmen der Subventionen herzustellen. Erst nachdem ein NZZ-Journalist auf Grund des Öffentlichkeitsrechts Einsicht verlangte, wurde die Liste der Subventionsempfänger und der entsprechenden Zuwendungen veröffentlicht. Auf Grund dieses Medienartikels verlangten Nationalrat Hans Ulrich Bigler und acht Mitunterzeichnende einen Bericht über die Finanzierung dieser Organisationen. Der Bundesrat empfahl Annahme des Postulats. Am 29. Januar 2020 veröffentlichte der Bundesrat den entsprechenden Bericht. Für die GSI stellt sich nach Kenntnisnahme dieses Berichts eine Frage, der nachgegangen werden sollte. Von welcher Seite ist die Initiative für die Zusammenarbeit zwischen den NGOs und EDA/DEZA ausgegangen? Wer namentlich hat die entsprechenden «Zusammenarbeitsvorschläge» gemacht?

Abstimmungsverhalten der Schweiz in UN-Organisationen

Die Schweiz hat mehrmals in UN-Organisationen Resolutionen unterstützt, die Israel rügten oder verurteilten. Besonders stossend war die Unterstützung einer solchen am 21. Mai 2019 in der Weltgesundheitsorganisation (WHO). In dieser wurde Israel vorgeworfen, medizinische Hilfe für die Westbank und Gaza zu verweigern. Am 11. September 2019 reichte Nationalrat Hans Ulrich Bigler in dieser Sache eine Interpellation ein. Die Beantwortung durch das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) zeigte beispielhaft, wie unangenehme Fragen im Zusammenhang mit Israel beantwortet werden. Deshalb reichte Nationalrat Franz Grüter am 2. Juni 2020 eine «vertiefende» Interpellation in gleicher Sache ein. Aus Sicht der GSI verdient die Interpellation Grüter fraktionsübergreifenden Flankenschutz.

Ebenfalls zur ritualhaften Verurteilung von Israel in UN-Organisationen gehört folgender Fall. Am 18. September 2020 hat sich die Schweiz im UN-Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC) bei der Abstimmung über die Resolution «Situation of and Assistance to Palestinian women» (Situation der und Hilfe für palästinensische Frauen) der Stimme enthalten. In dieser wird Israel für die Lage der Frauen in der Westbank, in Gaza und auf den Golanhöhen verantwortlich gemacht. Die Resolution wurde von Guyana eingebracht. Es ist für die GSI in keiner Weise nachvollziehbar, warum die Schweiz sich enthalten hat. Die «Herkunft» der Resolution, unterstützt von Staaten wie Belarus, Saudi-Arabien, Pakistan und anderen, in denen die Rechte der Frauen mit Füssen getreten werden oder in denen es solche gar nicht gibt, macht ein solches Abstimmungsverhalten unbegreifbar. Es ist offensichtlich, dass es sich auch bei dieser Resolution um eine weitere im rituellen «Israelbashing» in UN-Organisationen handelt. Die GSI verlangt vom Bundesrat klare Aussagen, warum die Schweiz hier mitmacht.