Hisbollah: Nationalrat überweist zwei Postulate für Bericht und Prüfung eines Verbots
Der Bundesrat will beide Postulate in einem gemeinsamen Bericht erfüllen. Obwohl es keine gesetzliche Frist für die Bearbeitung von Postulaten oder Motionen gibt, erfolgt die Umsetzung durch den Bundesrat in der Regel innerhalb von zwei Jahren. Ob mehr oder weniger Zeit nötig ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Insbesondere jedoch von den Einschätzungen anderer Departemente (Mitberichtsverfahren).
Im Wortlaut wollen die beiden Nationalräte folgende Fragen geklärt haben:
Nationalrat Gerhard Pfister
«Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen, ob die schiitische Terrormiliz <Hisbollah> nach dem Vorbild Deutschlands auf die Terrorliste gesetzt und ein Betätigungsverbot in der Schweiz verhängt werden kann. Falls der Bundesrat davon absehen würde, wird er dazu eingeladen, darzulegen, unter welchen Voraussetzungen er dazu bereit wäre.»
Nationalrätin Marianne Binder
«Gestützt auf die Erkenntnisse der Sicherheits-und Justizbehörden von Bund und Kantonen wird der Bundesrat beauftragt, einen detaillierten Bericht vorzulegen über die Aktivitäten der schiitisch-islamistischen Hisbollah in der Schweiz. Insbesondere sollen folgende Fragen geklärt werden:
- Beobachten und überwachen die Organe des Staatsschutzes Personen oder Institutionen, die sich in der Schweiz aufhalten oder ansässig sind und der Hisbollah zugerechnet werden?
- Gibt es im Zusammenhang mit den Massnahmen gegen die Geldwäscherei Erkenntnisse darüber, ob die Hisbollah in der Schweiz Gelder sammelt und Konten besitzt?
- Gibt es Erkenntnisse darüber, ob die Hisbollah Kontakt zu islamischen Organisationen in der Schweiz pflegt?
- Wie stellt die Schweiz sicher, dass Personen und Organisationen aus Deutschland ihre Aktivitäten nach dem Verbot nicht in der Schweiz weiterführen?
- Ist die Unterscheidung der Schweiz, dass die Hisbollah einen "politischen" und einen "militärischen" Arm umfasst nach den jüngsten Entwicklungen in Deutschland noch haltbar?»
Begründung der Vorstösse
Beide Nationalräte begründen ihren jeweiligen Vorstoss mit dem im April 2020 ausgesprochen Betätigungsverbot für die Hisbollah in Deutschland.
Nationalrat Pfister weist auf zudem die Folgen eines Verbotes hin: «Im Falle eines Betätigungsverbots in der Schweiz durften zum Beispiel keine Symbole der Hisbollah mehr öffentlich gezeigt oder in Propagandafilmen und Schriftstücken verwendet werden. Versammlungen von Aktivisten wären verboten. Das Vermögen von Vereinen, die der Gruppe zuzurechnen sind, könnte eingezogen werden.»
Nationalrätin Binder macht weiter auf fehlende Informationen aufmerksam: «Welche Aktivitäten die Hisbollah in der Schweiz entfaltet ist unbekannt. Mit Blick auf die Neutralität der Schweiz lassen sich die Aktivitäten der Hisbollah aber nicht legitimieren und auch aus sicherheitspolitischen Überlegungen ist ein Bericht angezeigt.»
(HO)