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Massive Einreisebeschränkungen nach Israel

Die Einreise nach Israel ist für Schweizer nur mit anschliessender 14-tägiger Quarantäne im Land möglich.

Seit Freitagmorgen, 6. März 2020, ist nichtisraelischen Staatsangehörigen, die in Frankreich, Deutschland, Spanien, Andorra, San Marino, Österreich und der Schweiz wohnen, die Einreise nach Israel gemäss einer Anordnung des israelischen Innenministeriums verboten. Eine Ausnahme ist nur für jene möglich, die in der Lage sind und sich verbindlich bereit erklären, anschliessend während 14 Tagen in einem Privathaus (nicht Hotel) isoliert zu bleiben (Heimquarantäne).

Antrag auf Einreiseerlaubnis mit Verpflichtungserklärung

Um die Einreiseerlaubnis zu erhalten ist mindestens 5 Tage vor dem Hinflug eine Erklärung (siehe Link unten) zusammen mit einer Passkopie per E-Mail an die Botschaft des Staates Israel in der Schweiz (info@STOP-SPAM.bern.mfa.gov.il) zu senden. Darin verpflichtet sich der/die Antragsteller/in zur Einhaltung der Quarantäne. Es ist für jede Person, auch für Minderjährige, eine Erklärung einzureichen.

Zu beachten ist, dass E-Mails, die zwischen Freitag 12.00 Uhr und Montag 08.30 Uhr gesendet werden, erst am Montagmorgen bearbeitet werden. (RK)

Weitere Informationen der israelischen Botschaft

Formular zum Einreichen der persönliche Erklärung