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Skandalöser Entscheid des Schweizer Presserats

Wenn man von einem ausgemachten Skandal reden darf, dann in diesem Fall. Die Gesellschaft Schweiz-Israel (GSI) erhob beim Presserat am 2. Dezember 2019 Beschwerde gegen die am 8. Oktober 2019 ausgestrahlte Fensehsendung «SRF-Global-Filmnacht», Talk 4. Begründung: Fehlende Transparenz über die Aktivistenrolle von Filmemacher Samir für BDS (Boycott Divestment Sanctions).

Samir sass im Talk 4 auf dem Podium, das nach dem Film «Omar» zum Thema «Das Ende des Vertrauens in Nahost» geführt wurde. Darin ging es um die Lebensrealitäten der jungen Generation in den Gebieten entlang der israelischen Schutzmauer in der Westbank, deren Auswirkungen auf den Alltag der palästinensischen Bevölkerung und um die israelischen Intentionen für den Bau dieser Sperranlage.

GSI verlangt Beachtung der «Transparenzpflicht der Medien»

Die GSI beschwerte sich beim Presserat nicht über den Inhalt der Sendung. Sie verlangte vielmehr, dass auf der nach der Ausstrahlung weiter vorhandenen Onlineversion der «Code of conduct» (Transparenzpflicht der Medien) beachtet wird. Was bedeutet hätte, dass Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) in der Mediathek hätte informieren müssen, dass Samir Aktivist von BDS ist.

Beschwerde der GSI an den Schweizer Presserat, 2.12.2019

Presserat lehnt Eintreten auf Beschwerde ab

Dies lehnte SRF ab, weshalb sich die GSI mit ihrer Klage an den Presserat wandte.
Am 25. November 2020, also ein ganzes Jahr nach Einreichung der Beschwerde, entschied der Presserat, auf diese aus formellen Gründen nicht eintreten zu können. Begründung: Es seien zwei andere Beschwerden vor der unseren in gleicher Sache eingegangen. Und diese seien abgelehnt worden.

Der Skandal wird hier offenkundig. Denn die beiden anderen Eingaben haben sich allein mit dem Inhalt der Sendung auseinandergesetzt und waren auch nicht an den Presserat gerichtet. Es ging und geht also nicht um die gleiche Sache. Es geht in unserem Fall um eine medienethische, presserechtliche Frage. Die zwingende Einhaltung der Transparenzpflicht auch durch SRF scheint für den Presserat nicht von Belang zu sein.

Nichteintretens-Entscheid des Schweizer Presserats, 25.11.2020

GSI macht Skandal transparent

Da gegen einen Entscheid des Presserats keine andere Instanz angerufen werden kann, hat die GSI dem Presserat einen «Protestbrief» zugehen lassen. Der ganze Vorgang ist so gravierend, dass wir ihn an dieser Stelle vollumfänglich publizieren. Nachzulesen sind hier: Die Beschwerdeschrift der GSI, die entlarvende Stellungnahme von SRF, der skandalöse Entscheid des Presserats und der «Protestbrief» der GSI.

Protestbrief der GSI an die Präsidentin des Schweizer Presserats, 4.1.2021

(WLB)


 

Nachtrag

Vor acht Jahren entschied der Presserat gegenteilig

Vor acht Jahren hatte der Schweizer Presserat eine Beschwerde der Gesellschaft Schweiz-Israel (GSI) zu einer identischen Unterlassung der Nennung der Position eines Autors gutgeheissen und die Beschwerdegegnerin der Verletzung der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» beschuldigt.

Am 9. November 2012 reichte die GSI beim Schweizer Presserat eine Beschwerde gegen die Herausgeberin der «Basler Zeitung» ein. Die GSI verlangte, es sei festzustellen, dass die «Basler Zeitung» in einem Kommentar des damaligen Nationalrats Daniel Vischer (Grüne/ZH) zu Israel, Palästina und den Nahostkonflikt mit dem Titel «Freie Meinung am Bahnhof» in der Ausgabe vom 17. Juli 2012 (wie schon in Kommentaren zuvor und danach) auf die Stellung des Autors als Präsident der Gesellschaft Schweiz-Palästina (GSP) hätte hinweisen müssen.

Die GSI hatte zuvor wiederholt die «Basler Zeitung» gebeten, bei der Publikation von Beiträgen von Daniel Vischer, in denen Israel, Palästina und der Nahostkonflikt thematisiert wurden, mit einem Hinweis die führende Stellung des Autors bei der GSP transprent zu machen. Die Beschwerdegegnerin hatte dies jedoch stets abgelehnt bzw. letztlich nicht mehr darauf reagiert.

Beschwerde der GSI an den Schweizer Presserat, 9.11.2012

Mit Entscheid vom 9. Januar 2013 hiess der Schweizer Presserat die Beschwerde der GSI gut. Er präzisierte, dass die «Basler Zeitung» verpflichtet gewesen wäre, «bei der Veröffentlichung der Kolumne ‹Freie Meinung am Bahnhof› vom 17. Juli 2012 von Daniel Vischer auf dessen Funktion als Präsident der Gesellschaft Schweiz-Israel hinzuweisen». Mit dieser Unterlassung habe die Redaktion die Ziffer 2 (Transparenzpflicht der Medien) der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» verletzt.

Stellungnahme des Schweizer Presserats, 9.1.2013

(RK)

 

 

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